Besondere Angaben bei Online-Produkten

Neben der korrekten Angabe von Preisen, Versandkosten und Lieferzeiten müssen bei zahlreichen Produkten weitere Vorschriften beachtet werden. So müssen bei zahlreichen Produktgruppen weitere, ganz spezielle Informationspflichten erfüllt werden.

In Bezug auf die Informationspflichten nach der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) entschied das OLG Dresden, dass diese Angaben nicht auf einer Unterseite gemacht werden dürfen, sondern direkt beim Produkt stehen müssen.

Nur wenn die Angaben im Zusammenhang mit dem jeweiligen Angebot erscheinen, sei sichergestellt, so das Gericht, dass der Verbraucher vor Vertragsschluss von den erforderlichen Angaben Kenntnis erlangt. Die Hinterlegung dieser Informationen auf Unterseiten ohne konkreten Bezug zum jeweils beworbenen Gerät genüge nicht. Es reiche nicht aus, dass derjenige, der sich für das Angebot interessiert, die Angaben irgendwie finde.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Informationen korrekt sind. Häufig haben sich Gerichte mit fehlerhaften oder selbst ausgedachten Kennzeichnungen zu beschäftigen.

Ist zum Beispiel bei einer Waschmaschine eine Energieverbrauchsklasse "A+" angegeben, handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß, da es diese Klasse nur bei Kühlgeräten gibt. Außerdem ist es wettbewerbswidrig, wenn lediglich angegeben wird, dass ein Gerät zur Klasse "B" gehört, ohne zu erläutern, dass die Skala von A (besser) bis G (schlechter) reicht.

Auch bei Textilien, Lebensmitteln, Altöl oder Batterien (beziehungsweise Geräten, in denen eine Batterie enthalten ist) müssen spezielle Informationspflichten erfüllt werden. Das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltfreundliche Entsorgung von Elektrogeräten sind im ElektroG geregelt. Der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten muss sich bei der "Stiftung Elektro-Altgeräte Register" (Stiftung EAR) registrieren lassen und dieser monatlich die Menge der von ihm in Verkehr gebrachten Geräte mitteilen. Auch Importeure fallen unter diese Registrierungspflicht. Das sind auch Onlinehändler, welche Geräte direkt aus China importieren. Geräte dürfen ohne diese Registrierung nicht verkauft werden, es drohen Bußgelder und Abmahnungen.

Unser Tipp für Shopbetreiber

Je nach Produktsortiment müssen zahlreiche Informationspflichten erfüllt werden. Sie sollten sich unbedingt informieren, welche Informationen Sie bei Ihren Produkten erteilen müssen. Rat finden Sie bei einem Anwalt oder auch bei Ihrer IHK. Verletzen Sie diese Informationspflichten - auch wenn Sie gar nicht wussten, dass es diese überhaupt gibt - drohen teuere Abmahnungen.


(Quelle: www.internetworld.de , Ulrich Hafenbradl)